Leistungsangebot der Immobiliensachverständigen Ruof und Kirchner

Die Immobilienbewertung in Hessen, Frankfurt und auch im Bundesgebiet

führen wir nach normierten sowie standardisierten Verfahren im Sinne des § 194 Baugesetzbuch sowie dem § 8 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) i. V. m. den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) durch. Die hier anzuwendenden Verfahren sind das Ertragswertverfahren (abgeleitet von marktgängigen und nachhaltigen Erträgen), das Vergleichswertverfahren (abgeleitet von real ermittelbaren Vergleichspreisen) und das Sachwertverfahren (abgeleitet von normierten Herstellungskosten) oder auch eine Kombination verschiedener Verfahren. Spezielle Verfahren, wie das Residualwertverfahren, Cash-Flow-Analysen oder die Monte-Carlo-Simulation sind Neben- oder Unterverfahren, die in Einzelfällen zur Plausibilisierung oder Zusatzbetrachtung herangezogen werden.

Die Immobilienwertgutachten, die wir in Frankfurt und im Bundesland Hessen anbieten,

führen fast ausschließlich zu Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach dem § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Diese Immobilienwertermittlungen sind bei Banken und Gerichten üblich und entsprechend anerkannt. Hin und Wieder werden sogenannte Desktop-Bewertungen oder Kurzgutachten angefragt, die wir aus berufsethischen und haftungsrechtlichen Erwägungen ablehnen. Es ist darauf hinzuweisen, dass solche „Schnellgutachten“ wertlos sind, da in der „Eile“ nicht alle wertermittlungsrelevanten Daten recherchiert und belastbar analysiert werden können.

Rechte und Lasten an Grundstücken

sind häufig Gegenstand der Immobilienwertermittlung, welche sich in Wertbeeinflussungen wie Wertsteigerungen oder Wertminderungen manifestieren können. Ebenso werden Rechte und Lasten an Grundstücken in separaten Wertermittlungsgutachten behandelt, wenn z. Bsp. Ausgleichzahlungen zwischen einem Begünstigten und einem Rechtseinräumenden vereinbart werden sollen. Ebenso stützen sich Enteignungsverfahren, enteignungsgleiche Eingriffe durch die öffentliche Träger und dadurch entstehende Entschädigungsleistungen auf Wertermittlungsgutachten.

Mietwertgutachten im Sinne des § 558 BGB

werden häufig von deutschen Zivilgerichten in Auftrag gegeben. Kläger sind in der Regel Vermieter, die ein Mieterhöhungsverlangen mit einem Gerichtsverfahren zu begründen versuchen. In vielen Fällen kann dies nur durch den Sachverständigenbeweis gelingen, da qualifizierte Mietspiegel und vom Vermieter vorgelegte Vergleichswohnungen meist nicht ausreichend beweisfähig bzw. faktisch nicht vorhanden sind. Mietwertgutachten, die die Erhöhung der Grundmiete umsetzen sollen, erstatten unsere Immobiliensachverständigen i. S. d. § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Mietwertgutachten bei gewerblichen Mietverträgen

werden weniger häufig benötigt, da die Mietzinsen in diesen Fällen in einer nicht strafrechtlich relevanten Spanne frei vereinbart werden können und dies bis auf wenige Ausnahmen auch durch die normale Preisbildung im zivilrechtlichen Sinn umgesetzt wird. In unserer Bewertungspraxis kommen Mietwertgutachten in Strafprozessen über Gewerberäume recht selten vor.

Portfoliobewertung (Vereinfachte Bewertung von Immobilienpaketen)

Die Portfoliobewertung ist eine spezialisierte Disziplin der Immobilienbewertung, bei der unsere Sachverständigen keine Immobilien-Einzelbewertung umsetzen, sondern durch Bildung von belastbaren Kennzahlen und Klasterungen der Wert von Immobilienpaketen vereinfacht ermittelt wird. Immobilienpakete können hier meist andere Werte erzielen als bspw. die Summe aller Werte der Einzelimmobilien dies ausdrückt. Bei der Immobilien-Portfoliobewertung wird die wertermittlungsrelevanten Datensituation so tief und detailgenau wie nötig in eine Systemmatrix eingebracht um keine Einzelbewertung durchführen zu müssen.

Immobilien – Due Diligence (Ankaufsprozess)

Auch die deutsche Immobilienwirtschaft setzt mittlerweile auf eine weitreichende Vorprüfung von vordefinierten Kaufangeboten als einen üblichen Weg des Risikomanagements im Rahmen der Immobilien-Akquisition. Der immobilienwirtschaftliche Part wird hier durch unsere Immobiliensachverständigen für Immobilienwertermittlung geleistet. Für technische, fiskalische oder juristische Aufgaben im Rahmen einer Gesamt-Due-Diligence ziehen wir geeignete Fachspezialisten zusammen. Wir entwickeln seit vielen Jahren Kooperationen, die wir zum Nutzen unserer Kunden zum Einsatz bringen.