Immobiliengutachten bei der Erbschaftssteuer

Ihr Freibetrag ist ausgeschöpft? Sie sind mit dem Erblasser entfernt verwandt und haben keinen Freibetrag und sehen sich als Immobilienerbe mit der Erbschaftssteuer konfrontiert?

Die erste Frage, die uns meist in diesem Zusammenhang gestellt wird: „Lohnt sich ein Wertgutachten überhaupt?“ Unsere Antwort ist regelmäßig: „JA“. Warum ist das so? Finanzbeamte sind keine Immobilienwertermittler, sie besichtigen die Immobilie nicht, sie gehen nach Schema-F vor. Das ist kein böser Wille sondern Folge der Unzulänglichkeiten des Fiskalsystems. In aller Regel können bereits kleinere Ersparnisse bei der Steuerlast das Sachverständigenhonorar weit übersteigen (Überschuss).

Wir treffen häufig auf den Fall, dass ein Ertragsobjekt (bspw. ein Mehrfamilienhaus) in seiner möglichen Restnutzungsdauer von den Finanzbehörden nicht richtig eingeschätzt wird.

Die Dauer der Ertragsfähigkeit einer Immobilie ist u.a. maßgeblich für den Wert des Objektes. Da der Finanzbeamte das Objekt nicht besichtigt, kann er letztlich auch die Bausubstanz und die entsprechende Restnutzungsdauer nicht nachvollziehbar einschätzen. Diese Schwachstellen und andere Probleme, welche die recht einfache Finanzamt-Bewertung mit sich bringt, räumen wir mit einem fundierten Verkehrswertgutachten aus.

Finanzämter müssen Gutachten nicht unbedingt anerkennen. Sie müssen aber einen substantiierten Vortrag des Steuerschuldners im Rahmen eines Widerspruchs gegen einen Bescheid auch inhaltlich bearbeiten und u.U. widerlegen.

Das gelingt in der Regel nicht, da ein qualifizierter bzw. auch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger meist erheblich bessere Detailkenntnisse in den wichtigsten Bewertungsdisziplinen besitzt, als Mitarbeiter der Finanzbehörden.

Kommt Ihnen ein Erbschaftssteuerbescheid bzgl. des Immobilienerbes nicht eindeutig vor, bzw. halten Sie den Ansatz der Finanzbehörden für zu hoch, sind wir die richtigen Ansprechpartner.